Elternratgeber
Therapiekosten clever von den Steuern abziehen
Das Schweizer Steuersystem erlaubt dir, einen Teil davon abzuziehen — wenn du den Selbstbehalt deines Kantons kennst und die richtigen Unterlagen aufbewahrst. So funktioniert es, Schritt für Schritt.
Wenn du Therapie, Zahnbehandlungen oder andere Gesundheitskosten deines Kindes aus eigener Tasche bezahlst, kannst du in der Schweiz einen Teil dieser Kosten von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Nicht den ganzen Betrag — jeder Kanton wendet zuerst einen Selbstbehalt an —, aber für viele Familien lohnt sich der Abzug deutlich. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie die Berechnung funktioniert, wo sich die Kantone unterscheiden und welche Unterlagen du aufbewahren solltest.
Bitte versteh diesen Artikel als allgemeine Orientierung. Kläre deine konkrete Situation immer mit einem Steuerberater oder direkt mit deinem kantonalen Steueramt.
So funktioniert der Abzug
Jeder Kanton wendet einen sogenannten Selbstbehalt an: einen Prozentsatz deines Einkommens, den du zuerst selbst tragen musst, bevor etwas abzugsfähig wird. Nur die Kosten oberhalb dieser Schwelle kannst du in der Steuererklärung geltend machen.
Die Berechnung in vier Schritten
- Zähl alle Gesundheitskosten zusammen, die du selbst bezahlt hast — Therapie, Zahnarzt, von der Versicherung nicht gedeckte Medikamente.
- Nimm dein steuerbares Einkommen des Jahres.
- Berechne den Selbstbehalt deines Kantons — zum Beispiel 5% des Einkommens in vielen Kantonen, in anderen weniger.
- Abzugsfähiger Betrag = gesamte Gesundheitskosten minus Selbstbehalt. Bleiben deine Kosten unter dem Selbstbehalt, ist nichts abzugsfähig.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, die selbst bezahlten Gesundheitskosten deiner Familie betragen im Jahr insgesamt CHF 13'480 — zum Beispiel vier Intensivblöcke à 12 Einheiten zu je CHF 260 (CHF 12'480) plus CHF 1'000 Zahnarztkosten — und dein steuerbares Einkommen beträgt CHF 85'000.
Im Kanton Zürich liegt der Selbstbehalt bei 5%: CHF 85'000 × 5% = CHF 4'250. Dein abzugsfähiger Betrag beträgt somit CHF 13'480 − CHF 4'250 = CHF 9'230 — diesen Betrag kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.
Ein Land, sehr unterschiedliche Selbstbehalte
Dieselbe Familie, dieselben Kosten — aber ein anderer Kanton — und der Abzug fällt ganz anders aus. In Genf beträgt der Selbstbehalt nur 0,5%: CHF 85'000 × 0,5% = CHF 425 — abzugsfähig bleiben CHF 13'055 . In Basel-Landschaft gibt es gar keinen Selbstbehalt — die vollen CHF 13'480 können geltend gemacht werden. Es lohnt sich wirklich, die Regeln deines Wohnkantons auf den offiziellen Seiten deines Steueramts nachzuschlagen — oder direkt dort nachzufragen.
«Der Ordner mit Belegen, den du heute führst, ist der Abzug, den du im nächsten Frühling geltend machst.»
— Das Apexa-TeamWas zählt — und welche Belege du aufbewahrst
Es zählen nur Kosten, die du nachweislich selbst bezahlt hast und die medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. In der Praxis heisst das: Bewahre zu jeder Behandlung drei Dinge zusammen auf — die Verordnung oder das ärztliche Zeugnis, die Rechnung und den Zahlungsnachweis. Kosten, die deine Versicherung erstattet hat, können nicht noch einmal geltend gemacht werden.
Ein kurzes Wort zur Versicherung
Ob und wie viel deine Krankenkasse oder die IV an Therapiekosten übernimmt, ist von Fall zu Fall verschieden — und wir sind keine Versicherungsspezialisten: Die verbindlichen Antworten bekommst du direkt von deiner Versicherung. Zwei Dinge helfen erfahrungsgemäss: früh bei der Versicherung nachfragen, was übernommen wird, und ein ärztliches Zeugnis beilegen, das die medizinische Notwendigkeit der Therapie bestätigt. Wie auch immer der Entscheid ausfällt — der oben beschriebene Steuerabzug gilt für den Teil, den du am Ende selbst bezahlst.
So unterstützen wir dich
Was wir versprechen können, sind saubere Unterlagen. Zu jedem Block in unserem Zentrum gehören klare, detaillierte Rechnungen, eine transparente Tarifübersichtsowie eine schriftliche Therapiedokumentation — einschliesslich Assessment-Berichten auf Basis von ORCA — Objective Reasoning & Clinical Architecture, unserem klinischen Framework —, die du ohne Übersetzung ins «Amtsdeutsch» direkt einem Steueramt oder einer Versicherung vorlegen kannst. Wenn du unsicher bist, was du brauchen wirst, frag uns vor Beginn deines Blocks: Wir bereiten die Unterlagen vor — und gehen den Weg gemeinsam mit dir.


